ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
Die Darstellung der Waren beziehungsweise Software in unserem Onlineshop ist kein rechtlich wirksames Angebot, sondern der Kunde gibt durch seine Online-Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. Wir nehmen das Kaufangebot durch ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Lieferung der bestellten Ware beziehungsweise Software an. Eine E-Mail, mit der wir nur den Eingang der Bestellung bestätigen, ist noch keine verbindliche Annahme des Kaufangebots.
§ 2 ZAHLUNG
Unsere Forderungen sind mit Ablieferung der Ware beim Kunden beziehungsweise mit Erhalt der Software fällig und zahlbar ohne Abzug in EURO per Kreditkarte, PayPal, Vorkasse.
§ 3 LIEFERUNG
Der Kunde wird von uns oder von unseren Vorlieferanten herausgegebene Produkthinweise sorgfältig beachten und ggf. auch nachweisbar an seine Abnehmer weiterleiten.
§ 4 SOFTWARE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
- Dem Kunden werden die Software/die Applikation "Powerlifting Path" ("Software") und die Nutzerdokumentation ("Dokumentation") auf Dauer überlassen. Dem Kunden werden die Software und die Benutzerdokumentation nach Vertragsabschluss als E-Mail-Anhang zugeschickt.
- Bezüglich des Nutzungsumfangs gilt:
a) Der Kunde darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit dies für die Verwendung der Software oder zu Sicherungszwecken notwendig ist. Hierzu zählen insbesondere die Installation der Software sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher. Weitere Kopien darf der Kunde nicht anfertigen.
b) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software vom Massenspeicher der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.
c) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerks oder eines sonstigen Mehrstations-Rechnersystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung der Software geschaffen wird. Möchte der Kunde die Software innerhalb eines Netzwerks oder sonstiger Mehrstations-Rechnersysteme einsetzen, muss er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden. - a) Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzmechanismen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Softwarenutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Kunde die Beweislast.
b) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
§ 5 ANSPRÜCHE BEI MÄNGELN
Ist der Kunde ein Verbraucher, hat er bei einem Mangel die gesetzlichen Ansprüche.
Ist der Kunde kein Verbraucher, gilt ergänzend:
Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung.
Handelt es sich beim Vertragsgegenstand um Software gilt für Kunden, die nicht Verbraucher sind, folgendes:Mängel der gelieferten Software (Sach- und Rechtsmängel) einschließlich der Dokumentation werden innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Download der Software nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Im Falle der Ersatzlieferung sind wir auch zur Lieferung einer neuen Softwareversion mit mindestens gleichwertigem Funktionsumfang berechtigt, es sei denn, dies ist dem Kunden unzumutbar.
§ 6 HAFTUNG AUF SCHADENS- UND AUFWENDUNGSERSATZ
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (insbesondere die Pflicht zur rechtzeitigen und mangelfreien Lieferung) ist unsere Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Unsere Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Regelungen gelten für unsere Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend.
§ 7 VERJÄHRUNG VON MÄNGEL- UND ERSATZANSPRÜCHEN
Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Ist der Kunde kein Verbraucher, gilt:
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Dies gilt ebenfalls nicht für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gestützt sind.
§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
- Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit.
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
verbraucher-schlichter.de